Das Wichtigste auf einen Blick:
- Bis 2033 soll die Bundeswehrreserve deutlich anwachsen; das Gesetz dazu tritt voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft.
- Der Entwurf sieht vor, dass Reservisten künftig in bestimmten Fällen auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers einberufen werden können.
- Tobias Göpel vom Arbeitgeberverband Chemie Rheinland-Pfalz berichtet, wie Erfahrungen aus seinem Reservedienst und seinem zivilen Beruf ineinandergreifen – und welche Vorteile es für Betriebe haben kann, Reservisten zu beschäftigen.
Was bedeutet es für einen Betrieb, wenn ein Beschäftigter zum Reservedienst einberufen wird? Der Gesetzentwurf zum Reservestärkungsgesetz sieht dafür neue Regeln vor. Zugleich soll die einsatzbereite Reserve der Bundeswehr bis 2033 von derzeit rund 70.000 auf mindestens 200.000 Personen anwachsen – fast eine Verdreifachung. Noch befindet sich der Entwurf im parlamentarischen Verfahren; das Gesetz soll voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft treten.
Das Ende der „doppelten Freiwilligkeit“
Bisher galt in Friedenszeiten: Sowohl der Reservist als auch sein Arbeitgeber mussten einer Übung zustimmen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dieses Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit" abzuschaffen. Die Bundeswehr könnte Reservisten in bestimmten Fällen dann auch ohne Einverständnis des Betriebs einberufen.
Ein generelles Veto hätten Unternehmen damit nicht. Sie sollen aber angehört werden und nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheids Stellung nehmen können. Die geplanten verpflichtenden Dienste richten sich nach der früheren aktiven Dienstzeit. Je nach Gruppe sind höchstens drei bis zwölf Wochen pro Jahr vorgesehen. In Friedenszeiten sollen Arbeitgeber immerhin eine Zurückstellung beantragen können, wenn der Beschäftigte für den Betrieb unentbehrlich ist.
Arbeitgeber brauchen eine Rechtsgrundlage, um den Reservistenstatus abzufragen
Auf Betriebe kommen damit neue Herausforderungen zu – in einer Zeit, in der der Arbeitsmarkt ohnehin angespannt ist.
Der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) kritisiert, dass die geplante Abschaffung der „doppelten Freiwilligkeit“ den sicheren Weiterbetrieb Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und Störfallbetriebe in der Chemie- und Pharmabranche gefährde. Der plötzliche, verpflichtende Abzug von hochspezialisiertem Fachpersonal bedrohe die Versorgungssicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsauflagen.
Arbeitgeber brauchten auch eine ausdrückliche, zweckgebundene Rechtsgrundlage, um den für die Personal- und Notfallplanung erforderlichen Reservistenstatus abzufragen, zu verarbeiten und zu speichern, so der BAVC.
Welche Entlastung ist für Unternehmen geplant?
Der Gesetzentwurf sieht einige Ausgleichsmaßnahmen vor, die über die bisherigen Regelungen hinausgehen sollen. Reservisten sollen ihren Einberufungsbescheid künftig acht Wochen im Voraus bekommen statt wie bisher vier Wochen. Während der Übung ruht das Arbeitsverhältnis – Gehalt muss der Betrieb in dieser Zeit nicht zahlen, der Reservist wird nach dem Unterhaltssicherungsgesetz abgesichert.
Wer eine Ersatzkraft einstellt, bekommt die Kosten teilweise und zeitlich begrenzt (maximal 30 Tage) erstattet. Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen voraussichtlich zusätzlich einen pauschalen Förderbetrag beantragen – allerdings nur bei Übungen von mindestens 30 Tagen.
Was Reservisten dem Betrieb bringen
Für Betriebe kann es auch Vorteile haben, Reservisten zu beschäftigen. Tobias Göpel, verantwortlich für Kommunikation bei den Chemieverbänden Rheinland-Pfalz, kennt beide Seiten. Der Reservist ist ZMZ-Verbindungsstabsoffizier – also personifizierte Schnittstelle in der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit. Im Falle von Katastrophen oder im Rahmen der Umsetzung des Operationsplans Deutschland sind Reservisten eine wichtige Bereicherung: Als Übersetzer zwischen ziviler und militärischer Welt und als regional verwurzelter Mensch, der genau weiß, was gebraucht wird.
Aus fast 13 aktiven Jahren bei der Bundeswehr bringt Göpel Fähigkeiten wie Handlungsfähigkeit unter Informationsdruck mit, die ihm heute täglich nützen. „Man lernt, Lagen schnell einzuschätzen und sofort in Handlungsoptionen zu denken", sagt er. Auch zu koordinieren, ohne Weisungsbefugnis zu haben, gehöre dazu.
Besonders wertvoll findet er das, was er „Denken in Fähigkeiten" nennt: Erst den gewünschten Effekt definieren, dann überlegen, welche Kombination aus Personal, Material und Prozessen dafür nötig ist. „Das verhindert den Hammer-Reflex" – also die Versuchung, immer zum gleichen Werkzeug zu greifen.
Auch auf die Mitarbeiterbindung und das Image könne es sich positiv auswirken, Reservisten in der Belegschaft zu haben und damit gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Und: Speziell rüstungsnahe Unternehmen könnten dadurch Einblicke in wertvolle Netzwerke bekommen.
Was Unternehmen tun können
Göpel rät Unternehmen, das Thema proaktiv anzugehen: sich einen Überblick zu verschaffen, wie viele Reservisten im Betrieb arbeiten – soweit das datenschutzrechtlich zulässig und auf freiwilliger Basis möglich ist – und wie genau die Erstattungen bei Bedarf genutzt werden können.
Betriebe sollten prüfen, für welche Schlüsselkräfte sich ein Zurückstellungsantrag lohnt – wohl wissend, dass über den Antrag die Wehrersatzbehörden entscheiden, nicht der Betrieb. Dazu lohnt es sich für Unternehmen, eine Liste mit Beschäftigten aktuell zu halten, die im Betrieb unabkömmlich sind – mit Begründung.
Reservisten und der Arbeitgeber selbst können übrigens das Unternehmen für die Auszeichnung „Partner der Reserve" vorschlagen – eine Jury wählt die Preisträger aus. Das ist Anerkennung – und ein Signal nach außen.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar und ersetzt eine solche nicht.