Das Wichtigste in Kürze:
- Krisenvorsorge gelingt durch belastbare Netzwerke, Notfallstrukturen und den frühzeitigen Austausch mit relevanten Ansprechpersonen.
- Unternehmen beschäftigen vor allem hybride Bedrohungen, Drohnenüberflüge, Sabotage sowie ihre Rolle in Krisen- und Verteidigungsfällen.
- Betriebe sollten Resilienz stärken, Notfallpläne vorbereiten und die Verfügbarkeit von Reservisten sowie von kritischen Ressourcen im Blick haben.
Herr Oberst Trautermann, inwieweit steht das Landeskommando Rheinland-Pfalz mit Unternehmen beziehungsweise den Wirtschaftsverbänden in Verbindung?
Lassen Sie mich zuallererst betonen, dass es die Aufgabe der Landesregierung und der Gebietskörperschaften ist, Wirtschaftsverbände und Unternehmen über die zivilmilitärische Zusammenarbeit zu informieren. Zugleich ist es mir wichtig, unsere, die militärische, Sicht darauf zu vermitteln. Daher informiere ich zum Beispiel durch Vorträge sowie im Austausch mit den IHK und auch mit einzelnen Unternehmen. Das Interesse ist groß.
Welche Themen treiben Unternehmen in diesen Gesprächen besonders um?
Was meine Gesprächspartner dabei im Kern interessiert ist: Was müssen wir tun, wenn es eine krisenhafte Entwicklung im Bereich der Landes- oder Bündnisverteidigung gibt? Oder im Fall von Drohnenüberflügen? Auch hybride Bedrohungen und Sabotage, das bewegt die Unternehmen. Wer Reservisten oder Angehörige von Blaulichtorganisationen im Betrieb hat, stellt sich dazu ebenfalls einige Fragen. Früher hat man sich über all dies nicht viele Gedanken gemacht, jetzt schon.
Wie läuft dieser Austausch in der Praxis ab?
Ein Format ist zum Beispiel eine IHK-Vollversammlung. Auch Firmen, die bereits durch andere Veranstaltungen sensibilisiert sind, etwa im Dialog mit dem rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr, melden sich bei mir. Ich sage es mal so: Mein Visitenkartendurchsatz ist sehr hoch. Als Folge davon kontaktieren mich Interessierte.
Wie können Unternehmen sich frühzeitig auf Krisen und Notfälle vorbereiten?
Wenn Sie hier von der Landes- oder Bündnisverteidigung sprechen, dann ist das ein Thema, das so hochangesiedelt ist, dass es direkt in die Sicherstellungsgesetze führt. Solche Planungen liegen nicht in der Zuständigkeit des Landeskommandos Rheinland-Pfalz. Sind Fälle hybrider Bedrohungen gemeint, dann sind die Innenbehörden des Landes Rheinland-Pfalz für die Beratung von Unternehmen zuständig. Die Sicht der Streitkräfte auf hybride Bedrohungen kann ich sehr wohl vermitteln, also etwa auf Cybersicherheit: dass jedes Unternehmen hier technisch auf dem bestmöglichen Stand sein sollte und sich permanent über neue Bedrohungen informieren muss.
In der Krise Köpfe kennen – gilt das auch für zivile Entscheidungsträgerinnen und -träger aus Unternehmen und Wirtschaft?
Ich bin seit 41 Jahren Soldat. Wenn ich in dieser Zeit eines gelernt habe, dann ist es dies: Es kommt auf funktionierende Netzwerke an. Damit meine ich nicht, dass man das Netzwerk für sich arbeiten lässt. Sondern, dass man die Leute kennt, die im Ernstfall in den verschiedenen Bereichen Verantwortung tragen. Diese Kenntnis ist wichtig, egal ob bei einer Naturkatastrophe wie dem Ahrhochwasser oder einer krisenhaften Entwicklung im Sinne der Landesverteidigung oder Bündnisverteidigung. Dafür muss man im Alltag nicht dauernd miteinander im Austausch stehen. Doch wenn Sie in einer solchen Krise nicht Ihren Landrat, Ihren Bürgermeister oder den CEO kennen, dann sind sie in einer krisenhaften Entwicklung zu spät dran.
Mit welchen Szenarien arbeitet das Landeskommando Rheinland-Pfalz?
In Bezug auf die Landes- oder Bündnisverteidigung ist aus militärischer Sicht relevant, dass Deutschland, nicht wie im Kalten Krieg bis 1990, kein Frontstaat mehr wäre, sondern eine logistische Drehscheibe in der Verteidigungsplanung der NATO. Das bedeutet, dass Deutschland den Transport und die Versorgung von Truppen und Material aus dem Westen an die Ostflanke des Bündnisgebietes sowie deren Beförderung und Versorgung leisten muss. Ein Beispiel: Truppen werden in aller Regel per Lkw-Konvoi verlegt. Dann stellen sich die Fragen, auf welchen Straßen dies geschieht, wo die Truppen rasten können und welche Unterstützung von der zivilen Seite benötigt wird. Die IHK sind übrigens sehr interessiert an diesem Thema. Einige klären für sich bereits, welche Fähigkeiten Mitgliedsunternehmen gegebenenfalls bereitstellen können.
Was bedeutet es für Unternehmen, Reservisten in der Belegschaft zu haben?
Zunächst sollten die Unternehmen wissen, in welchen Unternehmensbereichen Reservisten sitzen und was diese im Ernstfall tun werden. Ein weiterer Punkt ist, die Zeitpunkte der Reservistenübungen zu planen, denn sie sind planbar. Reservisten für Übungen freizustellen, das hat für Unternehmen mit zyklischer Auslastung Vorteile. Während der Übung beziehen die Reservisten anstelle ihres Lohns einen Bundeswehrsold. Man kann sie in Zeiten geringer Auslastung üben lassen. Folgendes ist gut zu wissen: Nach der jetzigen Leitlinie gilt ganz klar und eindeutig die doppelte Freiwilligkeit: Ein Reservist wird eingezogen, wenn er es möchte und wenn das Unternehmen einverstanden ist. Das Bundesministerium der Verteidigung beleuchtet derzeit, ob diese doppelte Freiwilligkeit langfristig haltbar ist.
Welche Praxistipps geben Sie Unternehmen, um sich gut zu rüsten?
Dazu so viel: Informierte Entscheidungen zu Notfallplänen und -strukturen treffen! Augen zu machen, das gilt jetzt nicht mehr. Wir vom Landeskommando Rheinland-Pfalz fassen derzeit einen intensiveren und auch formalisierten Austausch mit den Akteuren in Rheinland-Pfalz ins Auge, auch und gerade mit CEOs. Das kann man sich als eine „Partnerschaft Heimatschutz & Gesamtverteidigung“ vorstellen, die mit einer Urkunde besiegelt wird und sich auf eine definierte Agenda bezieht. Sie kann unter anderem die Themen Reservisten, Resilienz oder Schlussfolgerungen für die eigene Notfallstruktur umfassen. Ich würde gerne zunächst mit den großen Multiplikatoren anfangen. Das bedeutet nicht, dass ein kleiner mittelständischer Betrieb zum Bespiel in der Eifel nicht in Frage kommt. Wir entwickeln uns Schritt für Schritt in diese Richtung.
Was ist der O-Plan – und was bedeutet er für die Chemie- und Pharmaindustrie?
Der Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU) ist der zentrale Verteidigungsplan der Bundeswehr für den Spannungs- oder Verteidigungsfall. Er verbindet militärische Maßnahmen mit zivilen Unterstützungsleistungen. Im Ernstfall sind 800.000 Soldatinnen und Soldaten durch Deutschland zu verlegen. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dabei müssen alle helfen, bei Bedarf auch Industrieunternehmen.
Betriebe können im Ernstfall zur Bereitstellung von Kapazitäten verpflichtet werden – etwa Treibstoffe, Industriegase, Kühlketten, Transportlogistik oder
Instandsetzungsleistungen. Grundlage dafür sind die Sicherstellungsgesetze. Diese ermächtigen den Staat im Spannungs- oder Verteidigungsfall zu Eingriffen in die Wirtschaft. Für die Industrie besonders relevant sind das
- Wirtschaftssicherstellungsgesetz (ermöglicht staatliche Anforderungen von Waren und Produktionskapazitäten),
- Energiesicherungsgesetz (regelt staatliche Eingriffe in die Energieversorgung),
- Verkehrssicherstellungsgesetz (stellt im Verteidigungsfall die nötigen Verkehrsleistungen sicher),
- Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (es betrifft Kühlketten, Lagerung und Verteilung von Lebensmitteln und ist beispielsweise für Pharmaunternehmen mit Lebensmittelberührung relevant).
Das Bundeskabinett hat am 1. Juli 2026 ein Eckpunktepapier zur Novellierung dieser Gesetze beschlossen. Denn sie stammen aus der Zeit des kalten Kriegs und bedürfen der Modernisierung. Geprüft wird unter anderem, ob die Gesetze künftig bereits unterhalb des förmlichen Verteidigungsfalls angewendet werden können – auch dies betrifft Unternehmen.