Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die Grippeschutzimpfung auf die Agenda nehmen: Influenza kann schwere Verläufe verursachen. Die Impfung schützt davor.
- Impfpass prüfen: Viele Erwachsene haben Impflücken, etwa bei Tetanus, Keuchhusten oder Windpocken. Regelmäßige Auffrischungen sind wichtig.
- Einfach nachholen: Betriebs- und Hausärzte prüfen den Impfstatus und schließen Impflücken. Kosten werden übernommen.
Influenza ist nicht zu unterschätzen
Dass sich die Impfung gegen Grippe (Influenza) lohnt, ist vielen Beschäftigten der Chemie- und Pharmaindustrie klar. Allein 2025 starben rund 6250 Menschen in Deutschland an einem schweren Influenza-Verlauf. Je nach Virustyp und Immunisierung kann diese Zahl deutlich höher (oder niedriger) ausfallen. Ärztin Vera Stich-Kreitner vom Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte erklärt: Wer ungeimpft an Influenza erkranke, kann einen mehrwöchigen Ausfall, gravierende Komplikationen, etwa eine Lungenentzündung, und einen monatelangen schlechten Allgemeinzustand erleiden. Sie betont: Die Grippeschutzimpfung erfolgt per Totimpfstoff und führe daher nie zu einer Grippe.
Neu: Impfempfehlung für Covid-19 nur noch für Menschen ab 75
Noch im vorigen Jahr nutzten viele Interessierte die Möglichkeit, sich beim Termin für die Grippeschutzimpfung auch die Spritze gegen Covid-19 zu holen. Doch jetzt empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) diese Impfung für Menschen im Erwerbsalter nicht mehr. Die meisten Berufstätigen können somit die Covid-19-Impfung von ihrer To-do-Liste nehmen. Die Auffrischung ist nur noch Menschen ab 75 Jahren angeraten – außer bei bestimmten Grunderkrankungen beziehungsweise bei Pflegenden und medizinischem Personal.
Impflücken unter anderem bei Keuchhusten, Windpocken und Tetanus
Sie sind selten erforderlich und dennoch von Bedeutung: Standardimpfungen wie die gegen Diphtherie, Tetanus (DT) und Keuchhusten/Pertussis. Viele Erwachsene haben sie nicht auf dem Schirm. Die Hälfte ist ungeschützt. Und im Kampf gegen Masern verliert Deutschland an Boden. Es gilt:
- Alle zehn Jahre die DT-Kombi-Auffrischung wahrnehmen, gegebenenfalls auch gegen Keuchhusten.
- Wer nach 1970 geboren ist und keine Masernimpfung im Impfpass hat: einmal nachholen. Wer als Kind nur eine Masernimpfung hatte, benötigt gegebenenfalls im Erwachsenenalter eine zweite. Bei der Masernimpfung handelt es sich ebenfalls um einen Kombi-Impfstoff (MMR), der auch gegen Röteln und Mumps immunisiert.
- Wichtig für Frauen mit Kinderwunsch: Zwar ist der MMR-Schutz für sie von besonderer Bedeutung. Die Impfung mit diesen Lebendimpfstoffen muss jedoch, ebenso wie die Windpocken-Impfung, vor der Schwangerschaft erfolgen, nicht währenddessen.
Wer mindestens 60 Jahre alt ist, sollte außerdem an die Impfungen gegen die Erreger schwerer Atemwegserkrankungen (Pneumokokken) und der Gürtelrose (Herpesviren) denken.
„Mit einem kleinen Pieks kann man viel Unangenehmes und Schlimmes verhindern“
Dr. med. Vera Stich-Kreitner, Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte
Sehr praktisch: Impfungen bei dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin
„Impfungen gehören zum Kerngeschäft der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte“, sagt Stich-Kreitner. Beschäftigte profitieren von kurzen Wegen und geringem Zeitaufwand. Steht ein Auslandseinsatz bevor, ist auch hier der werkärztliche Dienst zuständig. Stich-Kreitner rät: „Entsprechende Impfungen sollten vor der Reise vervollständigt werden – darum in aller Regel mindestens vier Wochen vorher zum Betriebsarzt gehen.“
Einmal in der Betriebs- oder Hausarztpraxis, kann man bei einem Termin gleich alle Impfungen prüfen lassen, einen Impfplan erstellen und oft auch fehlende Impfungen nachholen.
Gut zu wissen: Impfungen in der betriebsärztlichen Praxis zahlt in aller Regel der Arbeitgeber. Impfungen in der haus- oder fachärztlichen Praxis beziehungsweise in der Apotheke zahlt die Krankenkasse, vorausgesetzt die Stiko empfiehlt diese Impfung. Manche Krankenkassen leisten jedoch mehr – hier lohnt sich das Nachfragen (siehe Infobox).
Ist der Impfausweis dann frisch ausgefüllt, landet er gut auffindbar wieder an seinem Stammplatz.
Nützliche Infos für Impflinge
- Gern mitbringen: Impfpass und Versichertenkarte – letztere braucht man bei betriebsärztlichen Impfungen allerdings nicht.
- Impfungen für Privatreisen: Dies sind der Pronova BKK zufolge keine Standardleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch viele Krankenkassen haben dazu Satzungsleistungen im Angebot. So zahlt die Pronova BKK den Impfstoff zu 100 Prozent und vergütet die ärztliche Impfleistung mit 15 Euro. Auf diese Weise entstehen den Versicherten in aller Regel keine Kosten.
- FSME und Tollwut: Wer sich gegen die von Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) sowie gegen Tollwut immunisieren lassen möchte, berichtet dem Arzt bzw. der Ärztin von einer entsprechenden Reise in ein Risikogebiet. Nachweisen muss man dies weder in der Arztpraxis noch gegenüber der Krankenkasse.
- Tipp der Pronova BKK: Bei allen Impfungen, die nicht für die jeweilige Personengruppe von der STIKO empfohlen werden, bei der eigenen Krankenkasse nachfragen! Die Pronova BKK zahlt beispielsweise die Grippeimpfung, eine HPV-Impfung für Personen über 18 Jahren sowie eine Impfung gegen Meningokokken.