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Manteltarifvertrag

Bei einem Manteltarifvertrag handelt es sich um eine besondere Form des Tarifvertrages. Auch als Rahmentarifvertrag bezeichnet, enthält er Reglungen zu den langfristige, grundlegenden Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses in einer bestimmten Branche. Wie jeder andere Tarifvertrag auch wird er zwischen Arbeitgeber und Arbeitgeber-Verbänden auf der einen Seite und Arbeitnehmer und den dazugehörigen Gewerkschaften auf der anderen Seite ausgehandelt. Mit ihm soll ein Mantel für die anderen Tarifverträge gebildet werden.

Inhalt

Im Gegensatz zum Entgelttarifvertrag regelt der Manteltarifvertrag nicht die Grundvergütungshöhe. Stattdessen werden dort andere Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten und -orte, Urlaubsregelungen, Zuschläge, Fortbildung, Freistellung und Kündigungsbestimmungen festgelegt. Ebenfalls können Bestimmungen über Einstellungskriterien wie Arbeitsverträge, Befristungen und Probezeit, Sicherheitsbestimmungen oder Krankheitsreglungen dort festgehalten werden. Alle weiteren Reglungen zu Löhnen und Gehältern, sowie zu Vergütungsgruppen oder Tarifstufen, werden in anderen Tarifverträgen wie etwa Entgelttarifverträgen ausgehandelt.

Laufzeit

Anders als andere Tarifverträge ist ein Manteltarifvertrag in seiner Funktion als grundlegendster Tarifvertrag einer Branche überwiegend langfristig ausgelegt. Oft gelten sie sogar unbefristet. In diesem Fall ist der Vertrag bis zur Kündigung bindend.

Geltungsbereich

Nicht alle Manteltarifverträge gelten automatisch für alle Angestellten und jedes Arbeitsverhältnis. So muss in der Regel eine Tarifbindung des Arbeitgebers bestehen. Dies ist zumeist der Fall, wenn der Arbeitgeber Teil eines Arbeitgeberverbandes ist, welcher den Tarifvertrag mit ausgehandelt hat. Manche Manteltarifverträge gelten zudem als allgemeinverbindlich. Das bedeutet, dass das Arbeitsministerium einen Rahmentarifvertrag als allgemeingültig für eine bestimmte Branche oder Region erklärt hat. Dies bindet alle betroffenen Unternehmen an den Vertrag, unabhängig von den ursprünglichen Verhandlungspartnern. Außerdem können Unternehmen in ihren Arbeitsverträgen auf den Manteltarifvertrag verweisen. Die dort festgehaltenen Reglungen gelten dann auch für das Arbeitsverhältnis und dürfen nicht ohne weiteres umgeändert werden.

Chemie

Im Manteltarifvertrag ist auch die Kurzarbeit geregelt. Lesen Sie hier was Sie als Chemie-Mitarbeiter zum Thema Kurzarbeit wissen sollten. 

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