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Laufzeit

Laufzeit beschreibt die Dauer, für die ein abgeschlossener Tarifvertrag gilt. Dieser Zeitraum erstreckt sich vom Zeitpunkt des Inkrafttretens und der Beendigung des Vertrages. Diese endgültige Dauer wird in den Tarifverhandlungen vereinbart. Während der Laufzeit eines Tarifvertrages gilt die Friedenspflicht. Das bedeutet, dass in dieser Zeit keine Streiks durchgeführt werden dürfen.

Laufzeit von Lohntarifverträgen

Tarifverträge zu Lohn und Vergütung haben im Vergleich zu anderen Tarifverträgen in der Regel eine recht kurze Laufzeit. Meistens beläuft sich ein Lohntarifvertrag auf etwa ein Jahr, gelegentlich auf bis zu zwei Jahre. Die Kündigungsfristen und -möglichkeiten werden jeweils autonom vereinbart. In der Regel besitzen sie jedoch auch eine wesentlich kürzere Kündigungsfrist als etwa Manteltarifverträge. Oft sind Entgelttarifverträge mit einer Frist von einem Monat kündbar. Ist eine Kündigungsfrist nicht vertraglich vereinbart, gilt die gesetzliche Frist von drei Monaten.

Laufzeit von Manteltarifverträgen

Andere Verträge wie etwa Rahmen- und Manteltarifverträge sind in ihrer Funktion als grundlegende Tarifverträge einer Branche überwiegend langfristig ausgelegt. Oft gelten sie sogar unbefristet. In diesem Fall ist der Vertrag bis zur Kündigung bindend.

Kündigungsfristen von Tarifverträgen

Die Laufzeit eines Vertrages kann kürzer ausfallen, etwa wenn er gekündigt wird, bevor eine neue Vereinbarung ausgehandelt wird. Die Kündigungsfrist ist ebenfalls im Tarifvertrag vereinbart und beträgt meist zwischen einem bis drei Monaten. Wird der Vertrag gekündigt, endet die Laufzeit nach Ablauf dieser Frist.

Mehr zur Tarifpolitik in der Chemiebranche lesen Sie hier.

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