Arbeiten in der Chemie

Was ist in der Pause erlaubt?

· Lesezeit 2 Minuten.

Grundsätzliches

Die Pause dient der Erholung. Die Regeln dafür hat der Gesetzgeber im Arbeitszeitgesetz (§4 ArbZG) festgelegt. So hat man bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Bei mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten. Die Gestaltung der Pause kann der Chef nicht vorschreiben. Ein paar Dinge sollten Arbeitnehmer dennoch beachten:

Hier muss man unterscheiden: Ist private Internetnutzung in der Firma während der Arbeitszeit erlaubt, ist sie in der Pause gestattet. Ist privat surfen hingegen untersagt, gilt das Verbot auch für die Pause. Der PC ist nämlich Betriebsmittel und somit vom Mitarbeiter grundsätzlich nur für die vertraglich geregelte Tätigkeit zu nutzen.

 

Rausgehen

Grundsätzlich können Mitarbeiter den Betrieb verlassen, um essen zu gehen, Besorgungen zu machen oder Sport zu treiben. Aber: Einschränkungen können durchaus bestehen, etwa wenn das Betriebsgelände sehr groß ist oder sich der Arbeitnehmer vor Verlassen des Betriebs erst waschen und umkleiden müsste.

 

Schlafen

„Power napping“ ist erlaubt. Aufpassen sollte man bei einem Job mit Kundenkontakt: Geht es um die Außenwirkung, kann der Chef zumindest verbieten, am Schreibtisch zu schlafen.

 

Besuch empfangen

Hier sollten Mitarbeiter und Vorgesetzte sich offen absprechen. Es gilt das Hausrecht des Arbeitgebers. Er kann Fremden also verbieten, seine Arbeitsräume zu betreten – muss er aber nicht.

 

Rauchen

In der Mittagspause ist Qualmen in dafür ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt. Auf zusätzliche Raucherpausen hingegen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Sie werden mitunter geduldet. Wer sicher gehen will, klärt das mit dem Chef. Ausstempeln müssen Mitarbeiter in jedem Fall.

 

Versicherung

In der Mittagspause ist man in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Rechtlich gesehen geht der Mitarbeiter „eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten“ nach. Aber: Wegeunfälle gehören zu den Arbeitsunfällen. Sprich, auf dem direkten Weg in die Kantine und zurück ist man versichert, in der Kantine selbst aber nicht.

 

Wie Sie in Ihrer Mittagspause richtig entspannen, lesen Sie hier.

  • Like
  • PDF

Schlagworte

Das könnte Sie auch interessieren

Außenansicht der Emser Therme

Sie möchten eine Übernachtung im Emser ThermenHotel oder einen Wanderrucksack gewinnen? Dann nehmen Sie an unserem Gewinnspiel teil. Dazu müssen Sie nur folgende Fragen richtig beantworten:
1. Wie viele Auszubildende gibt es in der Chemieindustrie in Deutschland?2. Wer entscheidet, ob neue Elemente zum Periodensystem hinzugefügt werden? 3. Wie heißt der Generationentalk von Wir.Hier.? 
1. Preis
Eine Übernachtung für zwei Personen im Emser ThermenHotel. 
2.-4. Preis 
Einen leichten und ergonomisch geformten Wanderrucksack von Deuter. 
So können Sie teilnehmen: 
Schicken Sie uns die Antworten auf die drei Fragen, Ihre Anschrift sowie den Namen Ihres Arbeitgebers per E-Mail an: redaktion@wir-hier.de
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitarbeiter der Chemieunternehmen in Rheinland-Pfalz. Eine Teilnahme über Gewinnspielclubs oder sonstige gewerbliche Dienstleister ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden unter allen richtigen Einsendungen ausgelost.
Einsendeschluss ist der 17. Oktober 2024.

Acht Mitarbeiter von Michelin stehen mit ihren Managern in einer Halle. Foto: Michelin

Aufgrund der geplanten Werkschließung in Trier bietet Michelin seinen Mitarbeitern eine berufliche Qualifikation bei der IHK. Die ersten Absolventen haben die Prüfung zum Maschinen- und Anlagenführer erfolgreich abgeschlossen. Nun sollen im Winter die nächsten Mitarbeiter zur Prüfung antreten.

Newsletter