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Pflegezeit

Die Pflegezeit ermöglicht es Arbeitnehmern, für einen bestimmten Zeitraum eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Laut Pflegezeitgesetz dürfen Mitarbeiter in akuten Fällen bis zu zehn Tage frei nehmen. Für eine längerfristige Pflegezeit können sich Mitarbeiter bis zu sechs Monate freistellen lassen mit Anspruch, danach wieder in den Job zurückzukehren. Dies gilt allerdings nur für Betriebe ab 15 Mitarbeitern. In Betrieben mit mehr als 25 Mitarbeitern haben Arbeitnehmer außerdem einen Anspruch auf Familienpflegezeit, in deren Rahmen sie die Arbeitszeit für maximal 24 Monate auf höchstens 15 Stunden pro Woche reduzieren können.

Neben Familienpflegezeit ist vielen Mitarbeitenden generell eine familienorientierte Personalpolitik wichtig. Lesen Sie hier ein Beispiel über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. 

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