Europäische Betriebsräte
Europäische Betriebsräte sind Gremien in international agierenden Unternehmen, in denen sich die Arbeitnehmer zusammenschließen können, um ihre Interessen zu vertreten. Europäische Betriebsräte fokussieren sich vor allem auf grenzüberschreitende Entwicklungen, die das Unternehmen betreffen. Ein Recht auf einen europäischen Betriebsrat haben Arbeitnehmer in Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, von denen jeweils mindestens 150 in zwei unterschiedlichen Staaten arbeiten.