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Freihandel: Die EU und Indien vertiefen ihre Zusammenarbeit

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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit Indiens Premierminister Narendra Modi in Neu Delhi. Die Verhandlungen für das neue Handelsabkommen sind nun erfolgreich abgeschlossen.
Ein Tag zum Feiern: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit Indiens Premierminister Narendra Modi in Neu Delhi. Die Verhandlungen für das neue Handelsabkommen sind nun erfolgreich abgeschlossen. Foto: Imago/ANI News

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die EU und Indien schließen ein Freihandelsabkommen mit starken Zollsenkungen, unter anderem für Chemikalien.
  • Zu den erwarteten wirtschaftlichen Effekten zählen größere Exportchancen und Einkommensgewinne für beide Seiten.
  • Das Abkommen hat strategische Bedeutung: Es stärkt Lieferketten, kann die Abhängigkeit von China mindern und für Stabilität sorgen.

Als „Meilenstein für Europas Industrie und resilientere Lieferketten“ bezeichnete der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), Wolfgang Große Entrup, gegenüber dem Handelsblatt das jetzt vereinbarte Handelsabkommen zwischen der EU und Indien. 

Einer von vielen Vorteilen: Zölle sinken massiv oder entfallen

Das Handelsabkommen bedeutet unter anderem:

  • Die EU erhält von Indien so günstige Zollsenkungen, wie sie bislang für keinen anderen Handelspartner des Subkontinents gelten.
  • Für Chemikalien heißt das, dass die jetzigen Zölle von 22 Prozent weitgehend entfallen.
  • Beide Seiten wollen kleinen und mittleren Unternehmen helfen, ihre Exporte auszuweiten. Dafür soll es spezielle Kontaktstellen geben. Zudem werden die KMU besonders von den Zollsenkungen, der Beseitigung rechtlicher Hindernisse, der Transparenz und der Planbarkeit profitieren.
  • Die beiden Handelspartner gleichen ihre Vorgaben zum Schutz geistigen Eigentums an. Auf diese Weise wird es für Unternehmen in der EU und in Indien, die auf geistiges Eigentum angewiesen sind, einfacher, auf dem jeweiligen Zielmarkt Handel zu treiben und zu investieren.
  • In den kommenden Monaten soll eine EU-Indien-Plattform für Klimaschutz entstehen. Die EU möchte die Emissionsminderung in Indien mit 500 Millionen Euro in den nächsten zwei Jahren unterstützen.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, sagte: „Die EU und Indien schreiben heute Geschichte und vertiefen die Partnerschaft zwischen den größten Demokratien der Welt. Wir haben eine Freihandelszone mit 2 Milliarden Menschen geschaffen, von der beide Seiten wirtschaftlich profitieren werden. Wir haben der Welt ein Signal gegeben, dass eine auf Regeln basierende Zusammenarbeit immer noch zu großartigen Ergebnissen führt.“

Fachleute rechnen mit sehr positiven Effekten

Analysen des Kiel Instituts für Weltwirtschaft zeigen: Das Zusammenrücken der EU und Indien könnte den gegenseitigen Handel enorm steigern. Im Einzelnen würde dies bedeuten:

  • Indiens Exporte in die EU könnten um 41 Prozent und die EU-Exporte nach Indien um 65 Prozent wachsen.
  • Die daraus resultierenden Einkommensgewinne beziffert das Kiel Institut auf rund 22 Milliarden Euro jährlich für die EU und 4,2 Milliarden Dollar für Indien.
  • Vor allem exportorientierte Sektoren würden davon profitieren, etwa Chemie, IT-Dienstleistungen und Nahrungsmittelverarbeitung.

Ein weiterer Punkt ist wichtig: Vor dem Hintergrund zunehmender Zollkonflikte wirkt das Abkommen stabilisierend. „Es ist eine Art Versicherung gegen die zunehmende globale Handelsunsicherheit und ein klares Signal für regelbasierte Kooperation“, sagt Vasundhara Thakur, Ökonomin am Kiel Institut.

Das Institut der deutschen Wirtschaft bemerkt, dass sich der Handel mit Indien bereits seit Jahren intensiviert, ganz im Unterschied zum Austausch mit China. Das Abkommen sei eine Chance, die Abhängigkeit von China zu mindern. Expertin Samina Sultan betont: „Die EU braucht ein breiteres Netz verlässlicher Partner. Indien muss ein Teil dieser Strategie sein, denn das Land gewinnt zunehmend an weltpolitischer Bedeutung.“

So geht es nun weiter mit dem Handelsabkommen

Wenn die Vertragstexte juristisch geprüft und in alle EU-Amtssprachen übersetzt sind, legt die EU Kommission sie dem Rat vor. Hat dieser das Abkommen gebilligt, können die EU und Indien es unterzeichnen. Anschließend sind die Zustimmung des europäischen Parlaments sowie die Ratifizierung durch Indien erforderlich.

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