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EU-Omnibus: Was hinter dem Bürokratieabbau steckt

· Lesezeit 3 Minuten.
EU-Omnibus: Was hinter dem Bürokratieabbau steckt
Europa-Parlament in Brüssel: vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sollen in Sachen Bürokratie entlastet werden. Foto: artjazz/stock.adobe.com

Das Wichtigste in Kürze: 

  • Omnibus-Verfahren sind Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union, bei denen Änderungen an verschiedenen Richtlinien und Verordnungen zusammengefasst werden, um Bürokratie zu reduzieren.
  • Als erstes Omnibus-Verfahren hat die EU jüngst den Nachhaltigkeits-Omnibus abgeschlossen. Teile davon müssen allerdings erst in deutsches Recht übertragen werden.
  • Weitere Omnibus-Verfahren, zum Beispiel zum Thema Digitalisierung, sind bei der EU in Arbeit.

Mehrere Gesetzesänderungen in einem einzigen Verfahren

Die EU führt bei Omnibus-Verfahren mehrere Gesetzesänderungen in einem einzigen Verfahren zusammen – um den Prozess zu vereinfachen. Wie ein Linienbus viele verschiedene Fahrgäste transportiert, bündelt ein Omnibus-Verfahren also viele verschiedene Gesetzesänderungen.

Das erste Omnibus-Verfahren hat die EU kürzlich abgeschlossen – ein Paket zum Thema Nachhaltigkeit. Es enthält unter anderem Änderungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), an der europäischen Lieferkettenrichtlinie CSDDD und am CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Ziel des Nachhaltigkeits-Omnibus ist, kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten: indem die Berichtspflichten vereinfacht werden und spezielle Anforderungen für bestimmte Branchen später eingeführt werden als ursprünglich geplant.

Künftig werden beispielsweise kleine und mittelgroße Unternehmen bei den Pflichten der Nachhaltigkeitsberichterstattung entlastet. Und in komplexen Lieferketten müssen Unternehmen nur noch Sorgfaltspflichten über direkte Geschäftspartner erfüllen.

„Ein starkes Signal aus Brüssel“

Für die Industrie ist es eine wichtige Botschaft, dass es bei den Omnibus-Verfahren vorangeht. Zum Nachhaltigkeits-Omnibus sagte zum Beispiel Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Chemischen Industrie (VCI): „Endlich zieht Europa die Notbremse bei der Überregulierung. Das ist ein starkes Signal aus Brüssel. Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie wird wieder ernst genommen.“

Neben dem Nachhaltigkeits-Omnibus sind weitere Omnibus-Verfahren in Arbeit. Zum Beispiel der Digital-Omnibus, der den digitalen Rechtsrahmen der EU anpassen soll. Geplant ist, datenbezogene Vorschriften zusammenzuführen und Anpassungen an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umzusetzen.

Teile des Nachhaltigkeits-Omnibus müssen erst in deutsches Recht übertragen werden

Teile des neuen Nachhaltigkeits-Omnibus treten übrigens nicht sofort in Kraft: Während Verordnungen wie CBAM direkt gelten, müssen Änderungen an Richtlinien wie CSRD und CSDDD ins nationale Recht übertragen werden. 

„Zeit zum Ausruhen bleibt nicht“, so VCI-Hauptgeschäftsführer Große Entrup. Bei der Lieferkettenrichtlinie kommt es aus Sicht des Verbands nun darauf an, das deutsche Gesetz schnell und unbürokratisch zu ersetzen – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. „Wird das verzögert, wäre die Entlastung durch die EU für die Katz.“
 

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