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Globale Mindeststeuer: VCI warnt vor Bürokratiemonster

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Globale Mindeststeuer: VCI warnt vor Bürokratiemonster
Standortnachteil durch Bürokratie: VCI fordert, den Zusatzaufwand für Unternehmen zu minimieren. Foto: stock.adobe.com/StockPhotoPro

Die EU-Richtlinie zur Einführung einer globalen Mindeststeuer von 15 Prozent wird nun in Deutschland umgesetzt. Das Bundesfinanzministerium hat einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt. Die globale Mindeststeuer soll ab Ende 2023 weltweit gelten. Darauf hatten sich rund 130 Staaten geeinigt – jedoch ohne Beteiligung der USA.

Zusatzaufwand muss begrenzt werden

„Der enorme Zusatzaufwand für die deutschen Unternehmen muss so weit wie möglich begrenzt werden. Es darf kein Bürokratiemonster entstehen – sonst drohen weitere Standortnachteile gegenüber den USA und China", sagt Berthold Welling, Geschäftsführer Nachhaltigkeit, Recht und Steuern im Verband der Chemischen Industrie (VCI). Als Folge könnten weitere Investitionen aus Deutschland abfließen. „Umso wichtiger ist es, die bestehenden nationalen Steuervorschriften mit der globalen Mindestbesteuerung zu harmonisieren. Aufwendige parallele Regelungen zur Missbrauchsvermeidung müssen dringend vermieden werden.“

Risikante Nichtbeteiligung der USA

Laut Referentenentwurf soll die Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung von derzeit 25 Prozent an die globale Mindestbesteuerung von 15 Prozent angepasst werden. Das vereinfacht und entbürokratisiert die Abgabe dieser Steuer. Als positives Signal wertet der VCI, dass die Bundesregierung auch die Gewerbesteuer mit Blick auf die Besteuerung ausländischer Tätigkeiten der Unternehmen aufeinander abstimmen möchte.

„Risiken ergeben sich jedoch durch die fehlende Beteiligung der USA. Dadurch könnten Gegenmaßnahmen der größten Volkswirtschaft hervorgerufen werden, die die Unternehmen mit Standorten in Deutschland empfindlich treffen würden“, so Welling.

Internationale Rechtssicherheit unklar

Der Chemieverband tritt weiter dafür ein, dass die globale Mindeststeuer auch international rechtssicher umgesetzt wird – beispielsweise durch verbindliche Streitbeilegungsmechanismen. „Denn nach wie vor hat Deutschland weltweit die meisten offenen Verständigungsverfahren über laufende Doppelbesteuerung. Dies ist ein klarer Standortnachteil“, unterstreicht Welling.

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