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Die wichtigsten Fakten zur Europawahl

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Die wichtigsten Fakten zur Europawahl
Die wichtigsten Fakten zur Europawahl. : Foto: Rawf8 - stock.adobe.com

Wann wir bei der Europawahl wählen

 

In Deutschland und Österreich finden die Wahlen für das Europäische Parlament am 26. Mai 2019 statt. Im Rest der EU wird an Terminen zwischen dem 23. und 26. Mai gewählt. Damit wird den unterschiedlichen Wahlgewohnheiten in den jeweiligen Mitgliedsländern Rechnung getragen. Manche Länder wählen traditionell am Donnerstag, andere am Samstag oder Sonntag. Die erste Europawahl fand übrigens 1979 statt, die diesjährige Wahl ist die neunte Direktwahl. In fünf Jahren folgt dann Nummer zehn.

 

Wie wir bei der Europawahl wählen

 

Für die Europawahl entsenden die jeweiligen Länder entsprechend ihrer Bevölkerungszahl Abgeordnete. Deutschland als bevölkerungsreichstes Land entsendet 96 Abgeordnete, Malta als bevölkerungsärmstes Land nur sechs Abgeordnete. Insgesamt gibt es 751 EU-Abgeordnete. So einfach das System bei der Zahl der Abgeordneten ist, so kompliziert ist es beim Wahlrecht: 28 Mitgliedstaaten bedeuten 28 unterschiedliche Wahlrechtssysteme. Während in Österreich und Malta bereits ab 16 Jahren gewählt werden darf, liegt das Alter für das so genannte aktive Wahlrecht in allen anderen Staaten, auch in Deutschland, bei 18 Jahren. Mit 18 Jahren dürfen auch fast überall EU-Bürger als Kandidaten antreten (passives Wahlrecht), in Kroatien und Zypern müssen sie aber mindestens 25 Jahre alt sein. Zudem unterscheiden sich die Systeme der Sitzzuteilung für das Europaparlament in fast jedem Land.

 

Wen wir bei der Europawahl wählen

 

Bei den Europawahlen wählt die EU-Bevölkerung ihre nationalen Parteien, die entsprechend ihrer Wahlergebnisse wiederum Abgeordnete ins EU-Parlament entsenden. In einer Wahlliste wird die Reihenfolge der entsendeten Kandidaten festgelegt. In Deutschland ähnelt der Stimmzettel optisch jenem von der Bundestagswahl. Allerdings kann er sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, da die Parteien selbst entscheiden können, ob sie ihre Kandidaten nur in bestimmten Bundesländern oder bundesweit aufstellen. Auch treten einige Parteien nur in bestimmten Bundesländern an. Im Europäischen Parlament gibt es dann keine Fraktionen der nationalen Parteien mehr, sondern europäische Parteien, wie die Europäische Volkspartei oder die Sozialdemokratische Partei Europas. Die gewählten Mitglieder aus den einzelnen EU-Staaten können diesen Parteien beitreten, eine neue Fraktion bilden oder fraktionslos bleiben. Wie auf nationaler Ebene folgen auch auf europäischer Ebene die Parteien einem Programm und haben eine politische Position.

 

Wie das Europäische Parlament organisiert ist

 

Das Europäische Parlament hat seinen offiziellen Sitz in Straßburg. Seine Zusammensetzung wird von allen wahlberechtigten Bürgern der Europäischen Union bestimmt. Es ist das einzig direkt gewählte Organ der EU und die einzig direkt gewählte übernationale Organisation der Welt. Dem Parlament steht das Präsidium vor, das aus dem Parlamentspräsidenten, 14 Vizepräsidenten und fünf so genannten Quästoren besteht. Diese Quästoren sind vor allem für Verwaltungstätigkeiten zuständig sind. Der aktuelle Parlamentspräsident heißt Antonio Tajani und kommt aus Italien. Er folgte 2017 auf den Deutschen Martin Schulz. Das Präsidium des Europaparlaments wird vom Parlament gewählt und leitet die Plenarsitzungen.

 

Was das Europäische Parlament entscheiden darf

 

Zusammen mit dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat) entscheidet das Parlament über neue Gesetze, die allerdings fast ausschließlich von der Europäischen Kommission vorgeschlagen werden können. Ebenfalls mit dem Ministerrat entscheidet das Parlament über den Haushalt der EU, die Europäische Kommission kann auch hierzu einen Entwurf vorlegen. Zudem wählt das Europaparlament den Präsidenten der Europäischen Kommission und bestätigt die gesamte Kommission. Mit einer Zweidrittelmehrheit kann das Parlament durch ein Misstrauensvotum einen Rücktritt der Kommission erzwingen. Darüber hinaus besitzt das Europäische Parlament noch weitere, weniger bedeutsame Rechte. 

 

Wer (theoretisch) zweimal wählen kann

 

Während der Europawahl besteht für EU-Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft die Möglichkeit, zweimal wählen zu gehen. Wer beispielsweise eine deutsche und eine italienische Staatsbürgerschaft besitzt, kann theoretisch zweimal den Stimmzettel ausfüllen. Die doppelte Stimmabgabe ist in Deutschland allerdings strafbar. Die Kontrolle der Einhaltung solcher nationalen Gesetze ist aber enorm schwierig, da die Mitgliedstaaten ihre Wahldaten untereinander nicht austauschen. Prominentes Beispiel für einen Doppelwähler: „Zeit“-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo, der nach der Europawahl 2014 in einer Talkshow einräumte, sowohl in Deutschland als auch in Italien gewählt zu haben. 

 

Was auch noch gewählt wird

 

Neben der Europawahl finden in vielen EU-Mitgliedsstaaten auch weitere Wahlen statt. In Deutschland finden die Bürgerschaftswahl in Bremen sowie die Kommunalwahlen in einigen Bundesländern statt. In Belgien findet die Wahl der belgischen Abgeordnetenkammer und der nationalen Parlamente statt. In Litauen könnte, falls es nötig wird, die Stichwahl der Präsidentschaftswahl abgehalten werden. In Irland werden wie in Deutschland Kommunalwahlen abegehalten. Dazu kommen Volksabstimmungen in mehreren EU-Staaten. 

 

Mehr zur Bedeutung der Europawahl speziell für die Chemieunternehmen erfahren Sie hier. 

 

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