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Ausbildungsvertrag, Berufsausbildungsverhältnis

Das Berufsausbildungsverhältnis stellt kein Arbeitsverhältnis dar und kann diesem auch nicht gleichgesetzt werden. Allerdings werden auf den Ausbildungsvertrag die gleichen Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze angewendet, wie sie für den Arbeitsvertrag gelten. Somit unterliegt der Berufsausbildungsvertrag keinen Vorgaben in der Form, ist aber schriftlich zu verfassen.

Der Ausbildungsvertrag wird vor Beginn der Ausbildung vorgelegt. Vertragspartner in der dualen Ausbildung ist der Betrieb. Unterschrieben wird er vom Vertreter des Betriebes und dem bzw. der Auszubildenden oder dessen gesetzlichen Vertretern. Jeder der beiden Partner erhält ein Exemplar des Vertrages.

Inhalte

Der Ausbildungsvertrag enthält folgende Punkte:

  • Art, Gliederung und Ziel der Berufsausbildung (Ausbildungsplan)
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Maßnahmen, die außerhalb des Betriebes stattfinden
  • Probezeit
  • Urlaubsansprüche
  • Regelungen zur Arbeitszeit
  • Vergütung
  • Kündigungsbedingungen
  • Hinweise auf die Anwendung der Tarifverträge der chemischen Industrie

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