Chemie in RLP

Warnhinweis für Titandioxid

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 Verfahren hat Schwächen der EU-Chemikalienregulierung gezeigt.
Peter Jansen: Verfahren hat Schwächen der EU-Chemikalienregulierung gezeigt.

Die EU-Kommission hat am 4. Oktober das Weißpigment Titandioxid in Pulverform als Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung durch Einatmen eingestuft. Das soll auch für pulverförmige Gemische gelten. Außerdem sollen flüssige Gemische wie Lacke, Farben und Druckfarben einen Warnhinweis bezüglich Sprühanwendungen enthalten. Viele EU-Staaten, darunter Deutschland, hatten die Einstufung abgelehnt: Es gebe bereits wirksame Grenzwerte für Staub. Weltweit sei nicht ein Fall einer anerkannten Berufserkrankung durch Titandioxid bekannt.

Das Verfahren hat die Schwächen der EU-Chemikalienregulierung gezeigt – angefangen mit der Initiative Frankreichs, das seine Anti-Nanopartikel-Politik exportieren möchte. Die Experten der Chemikalienagentur wiederum sahen sich nicht imstande, gemäß der eigenen Bewertung von Titandioxid (keine intrinsische Toxizität „im klassischen Sinne“) eine Einstufung abzulehnen.

Die Kommission schließlich winkt Einstufungsvorschläge nur durch – und blendet wirtschaftliche, ökologische und soziale Auswirkungen aus. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte diese Praxis stoppen. Zudem kann die neue Kommission unter Ursula von der Leyen zeigen, dass sie wirklich eine „bessere Rechtsetzung“ anstrebt.

Welche Auswirkungen die Titandioxid-Regulierung auf unseren Alltag haben könnte, erklären wir hier.

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