Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, um das Rentenniveau stabil zu halten. Dafür sind Mehrausgaben in Milliardenhöhe notwendig, die vom Bund aus Steuern finanziert werden sollen.
„Können uns nicht leisten, dass die Rentenausgaben noch stärker steigen“
Arbeitgeberverbände kritisieren den Vorstoß. Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, sagte:
„Das neue Rentenpaket wird in den nächsten 15 Jahren rund doppelt so teuer wie zur Umsetzung des Koalitionsvertrags erforderlich. Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, sollen die Renten auch nach 2031 höher ausfallen als nach bislang geltendem Recht. Dabei können wir es uns nicht leisten, dass die Rentenausgaben noch stärker als ohnehin steigen.“
Höhere Kosten auch bei der Mütterrente
Die langfristige Finanzierbarkeit der Rentenversicherung und unseres Sozialsystems werde mit diesem Rentenpaket weiter erschwert. Wenn schon das Rentenniveau bis 2031 festgeschrieben wird, dann sollte jedenfalls für die Zeit danach – zumindest schrittweise – wieder zu dem Rentenniveau zurückgekehrt werden, wie es sich nach geltendem Recht ergebe.
„Ich erwarte von der Bundesregierung eine realistischere Rentenpolitik, die Finanzierung und Demografie in den Mittelpunkt rückt“, so Dulger.
Nach dem Gesetzentwurf soll auch die Mütterrente weiter ausgebaut werden. Auch das kritisiert der Arbeitgeberverband als zu teuer.
Der Gesetzentwurf bringt aber auch etwas Positives
Der Gesetzentwurf bringt aus der Sicht der Arbeitgeber aber auch eine positive Neuerung: Künftig sollen Beschäftigte im Rentenalter befristet bei ihrem früheren Arbeitgeber arbeiten dürfen. „Das war überfällig“, so Dulger. „Die Abschaffung dieses Verbots wird dabei helfen, die Beschäftigung Älterer weiter auszubauen.“