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Europäische Betriebsräte: BAVC mit EU-Einigung unzufrieden

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Europäische Betriebsräte: BAVC mit EU-Einigung unzufrieden
Sozialpartnerschaft in der EU: Die Richtlinie zu den Europäischen Betriebräten soll eigentlich den Dialog verbessern. Doch der BAVC befürchtet Nachteile für bestehende Gremien. Foto: Savvapanf Photo/stock.adobe.com

Die EU will die Mitsprache der Betriebsräte klarer regeln

Aus Sicht der EU-Kommission geht es mit dem sozialen Dialog in Europa voran: Gestern einigten sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten über die überarbeitete Richtlinie über die Europäischen Betriebsräte.

Europäische Betriebsräte sollen sicherstellen, dass sich große, internationale Unternehmen mit ihren Beschäftigten zu grenzüberschreitenden Entscheidungen austauschen. Das Ziel: Mitarbeitende sinnvoll einzubeziehen könne helfen, Veränderungen zu bewältigen, beispielsweise bei Umstrukturierungen oder neuen Technologien.

Bereits 2024 hatte die Kommission deshalb vorgeschlagen, die Richtlinie zu aktualisieren:

  • Das Einrichten von Europäischen Betriebsräten soll leichter werden.
  • Es sollen mehr Frauen in diese Gremien.
  • Gibt es Streit, soll der Zugang zur Justiz besser werden.
  • Wer gegen die Richtlinie verstößt, hat künftig mit schärferen Sanktionen zu rechnen.

BAVC: Diese Einigung ist ein Rückschritt

Die Chemie-Arbeitgeber (BAVC) kritisieren die gestrige Einigung zur Reform der Richtlinie über Europäische Betriebsräte als praxisfern und kontraproduktiv. Insbesondere den fehlenden Bestandsschutz etablierter Gremien sieht der Verband als Rückschritt für den Sozialpartner-Dialog in der EU.

BAVC-Hauptgeschäftsführer Mathias Schöttke bemängelte: „Statt funktionierende Sozialpartner-Gremien zu schützen und die Grundlagen für deren Arbeit zu sichern, wird die Balance zu Lasten der Arbeitgeber verschoben. Das schadet der Akzeptanz Europäischer Betriebsräte insgesamt."

Unter dem Strich stimmten aus seiner Sicht die EU-Kommission, -Rat und -Parlament mit ihrer Einigung gegen die gerade in in der Chemiebranche bewährte Form des sozialpartnerschaftlichen Interessenausgleichs. Auf einseitiges Arbeitnehmerverlangen könne künftig jederzeit eine Neuverhandlung eingeleitet werden. Das gefährde die Zusammenarbeit auf Grundlage freiwilliger Vereinbarungen.

Dies führe zu langsameren Abläufen und mehr Bürokratie.

Nun folgen Ausarbeitung und Umsetzung der Richtlinie es gibt eine Übergangszeit

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die politische Einigung nun förmlich annehmen. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre ab der Veröffentlichung der überarbeiteten Richtlinie im Amtsblatt Zeit, um die Rechtsvorschriften umzusetzen. Während dieses Übergangs können bestehende Vereinbarungen zu den Europäischen Betriebsräten an die neuen Anforderungen angepasst werden.

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