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Corona-Update: Die "vierte Welle" brechen

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Corona-Update: Die "vierte Welle" brechen
Zurück zur Normalität: Dafür müssen wir die Corona-Folgen noch besser in den Griff bekommen. Auffrischungsimpfungen tragen dazu bei. Foto: imago/Volker Preußer

Im Kampf gegen Corona spielen Auffrischungsimpfungen eine wichtige Rolle. Sie sollen helfen, die „vierte Welle“ abzuflachen. Angesichts neuer Virus-Mutanten ist das umso drängender. Das Wichtigste im Überblick.

Wer ist durch eine „vierte Welle“ besonders gefährdet?

Infizieren können sich alle, die noch nicht immun sind. Das sind insbesondere Nichtgeimpfte. Auch Geimpfte und Genesene sind nicht alle auf der sicheren Seite - vor allem jene, bei denen der Schutz nachlässt oder sich nicht voll entwickeln konnte. Solche Impfdurchbrüche sind jedoch selten, unabhängig vom Impfstoff. Im Fall einer Infektion bewahrt eine frühere Impfung allerdings so gut wie sicher vor einem schweren Verlauf und vor dem Krankenhaus.

Warum ist eine Auffrischung nötig?

Klar ist: Wir werden noch einige Zeit mit Corona leben müssen. Und ein wirkungsvoller Impfschutz ist aus heutiger Sicht die einzige verlässliche Möglichkeit, wieder ein Stück unserer Normalität zurückzubekommen. Es ist allerdings zu erwarten, dass die Impfwirkung mit der Zeit etwas nachlässt - und dass sich zunehmend Virus-Varianten verbreiten, gegen die eine Impfung weniger gut schützt. Doch wurde gezeigt, dass eine Auffrischungsimpfung (Booster) den Immunschutz stärken kann.

Woraus besteht der Booster – und wer hat Anspruch darauf?

Verwendet werden sogenannte mRNA-Impfstoffe (z.B. von Biontech/Pfizer oder Moderna). Zuerst an der Reihe sind Risikopatienten, Senioren oder Pflegebedürftige. Auch Geimpfte, die durch sogenannte Vektorvakzine von AstraZeneca (zweifache Impfung) oder Johnson & Johnson (einfach) voll geschützt sind, können einen Booster erhalten. Hintergrund: Eine sogenannte Kreuzimpfung - erst Vektor-, dann mRNA-Impfstoff - führt zu einer deutlich höheren Antikörperbildung. Sinnvoll ist eine Auffrischungsimpfung laut Experten auch für Genesene, die bereits einmalig einen Vektorimpfstoff erhalten haben.

Hoffnungsträger Forschung: Die Impfstoffe werden weiterentwickelt. Foto: Biontech.
Hoffnungsträger Forschung: Die Impfstoffe werden weiterentwickelt. Foto: Biontech.

Wann soll die Auffrischung erfolgen?

Bei den genannten Zielgruppen sollte der Abschluss der ersten Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegen. Ob und in welchen Abständen Auffrischungsimpfungen auch für bereits Kreuzgeimpfte vorgenommen werden müssen, wird gegenwärtig noch geprüft.

Wäre ein Booster für alle sinnvoll?

Das beurteilen Experten noch unterschiedlich. In den USA beispielsweise wird eine Auffrischungsimpfung für alle schon vorbereitet. Dazu könnte es auf längere Sicht auch bei uns kommen. Schließlich sind Auffrischungen auch bei anderen Schutzimpfungen sehr häufig: Standardimpfungen etwa gegen Diphtherie oder Tetanus müssen nach einigen Jahren wiederholt werden. Grippeimpfstoffe werden sogar von Jahr zu Jahr auf die jeweils verbreiteten Virenstämme angepasst. Auch alle Hersteller von Corona-Impfstoffen planen verschiedene Anpassungen ihrer Impfstoffe, die besser vor Virusvarianten schützen.

Warum entstehen Virus-Varianten?

Wenn Viren in Körperzellen gelangen, vervielfältigen sie sich dort. Dabei passieren immer wieder kleine Kopierfehler (Mutationen) in der Erbinformation des Virus. Ein ganz natürlicher Prozess also. Die wichtigsten Varianten werden mit griechischen Buchstaben benannt: Alpha, Beta, Delta.

Wie gefährlich sind die Mutanten?

In den vergangenen Monaten haben sich mehrere Varianten des Coronavirus massiv verbreitet. Zwar ist noch nicht gänzlich geklärt, wie sich das auf Deutschland auswirkt. Aber: Die Lage könnte sich durch sie zusätzlich verschärfen. Und klar ist: Ein ansteckenderes Virus macht es schwerer, die so herbeigesehnte Herdenimmunität zu erreichen, also einen gemeinschaftlichen Schutz. Wichtig ist es also weiterhin, die gültigen Schutzmaßnahmen zu beachten. Und sich impfen zu lassen natürlich.

Plant die Politik veränderte Schutzmaßnahmen?

Ende August beschloss der Hamburger Senat das sogenannte 2G-Optionsmodell. Gaststätten oder Kinos beispielsweise, die nur Getesteten und Geimpften (2G) Zugang gewähren, dürfen viele Einschränkungen für Besucher aufheben. Die Hansestadt war damit Vorreiter unter den Bundesländern - und die Debatte über mehr Freiheiten für Geimpfte und Genesene nahm bundesweit zusätzlich Fahrt auf.

Was gilt am Arbeitsplatz?

Auch hier müssen die geltenden staatlichen Regelungen eingehalten werden. Das ist oberstes Gebot, unabhängig von weiteren betrieblichen Regelungen. Dürfen aber "nur" Getestete am Arbeitsplatz anders behandelt werden als Geimpfte und Genesene? Darüber wird derzeit viel diskutiert. Es gibt bei uns nicht zuletzt rechtliche Hürden, anders als beispielsweise in den USA. Aber: Die Lufthansa etwa weist darauf hin, dass viele Staaten heute einen Impfnachweis auch von Piloten und Flugbegleitern verlangen - ein internationaler Flugbetrieb sei ohne verpflichtende Corona-Impfung für Flugzeugbesatzungen künftig nicht darstellbar. Die Schweizer Lufthansa-Tochter Swiss hat daraus Konsequenzen gezogen: Sie führte als erste europäische Fluggesellschaft eine Impfflicht für fliegendes Personal ein - gültig ab Mitte November. Kein Wunder, angesichts der vierten Welle und des zuletzt schleppenden Impftempos. Schließlich ist das Risiko für "nur" Getestete größer - sowohl, was das Ansteckungs-Risiko angeht, als auch die Wahrscheinlichkeit schwerer Verläufe.

Weitere Informationen: corona.rlp.de

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