Politik & Wirtschaft

Ukraine-Krieg: Wer bei der Beschäftigung Geflüchteter berät

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Helfer des Roten Kreuzes
Helfer des Roten Kreuzes. Foto: imago images/SNA

Täglich steigt die Zahl der Geflüchteten nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Neben humanitärer Hilfe haben die EU-Staaten diesmal auch schnelle bürokratische Hilfe geleistet: Alle Geflüchteten aus der Ukraine erhalten einen temporären Schutzstatus in der EU. Er gilt zunächst für ein Jahr und kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden.

 

Konkret bedeutet das: Die Geflüchteten erhalten eine Arbeitserlaubnis, mit der sie sich in Deutschland oder den anderen EU-Staaten eine Beschäftigung suchen können. Außerdem sind sie krankenversichert, ihre Kinder können die Schulen besuchen. Diese Regelungen gelten übrigens auch für Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsbürgerschaft, etwa Gaststudenten aus afrikanischen Staaten, solange sie den entsprechenden Schutzstatus erhalten.

 

Beratung rund um die Beschäftigung der Kriegsflüchtlinge gibt es bei verschiedenen Stellen:

 

 

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