Politik & Wirtschaft

Recht auf Reparatur: Was genau heißt das für mich?

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Junger Mann repariert ein Handy. Foto: guruXOX - stock.adobe.com
Reparieren bedeutet, die Lebensdauer zu verlängern und Ressourcen zu schonen: Darum sorgt eine neue EU-Richtlinie bei Produkten wie Smartphones für das Recht auf Reparatur. Foto: guruXOX - stock.adobe.com

Verbraucherfreundliche neue EU-Regelung: das Recht auf Reparatur

In diesem Jahr gab es eine erfreuliche Neuigkeit: Gehen Handy oder Waschmaschine nach der Garantiezeit kaputt, müssen der Hersteller oder Importeur das Gerät künftig reparieren. So sieht es das neue EU-weite Recht auf Reparatur vor. Zahlen muss die Reparatur zwar der Kunde selbst. Doch die Kosten dürfen „nicht unangemessen hoch“ sein.

Die Richtlinie gilt leider nicht für alle Geräte

Die Einschränkungen: Für viele Geräte, die ein langes Leben haben könnten, etwa Toaster oder Nähmaschinen, gilt diese Richtlinie nicht. Und die EU-Mitgliedsländer haben noch knapp zwei Jahre Zeit, um sie umzusetzen. Das bedeutet, dass Kundinnen und Kunden in Deutschland sich noch nicht auf die EU-Regelung berufen können.

Die Umsetzung in Deutschland ist bis Ende 2025 geplant

Bis Ende September 2025 soll es eine bundesdeutsche Regelung geben. Schon vorher möchte das Bundesumweltministerium gemeinnützige Reparaturinitiativen fördern.

Das Auffinden einer Werkstatt soll leichter werden

Die neue EU-Richtlinie zur „Förderung der Reparatur von Waren“ besagt auch, dass Hersteller grundsätzlich keine Vertragsklauseln, Software oder Hardware mehr verwenden dürfen, die eine Reparatur verhindern. Um das Auffinden einer Werkstatt oder eines Reparaturcafés zu erleichtern, soll es eine entsprechende europäische Online-Plattform geben. Und das Recht auf Reparatur wird je nach Produkt fünf bis zehn Jahre gelten und damit deutlich länger als die bestehende Gewährleistungs- oder übliche Garantiezeit.

Für diese Produkte gilt die neue Regelung

Unter die neue Regelung fallen Staubsauger, Waschmaschinen und -trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Displays, Schweißgeräte, Server, Datenspeicher, Smartphones, schnurlose Telefone, Tablets und Batterien. Kaffeemaschinen zum Beispiel fallen nicht unter die Regelung. Verbraucherverbände fordern daher, sie um weitere Produkte zu erweitern. 
 

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