Politik & Wirtschaft

2G-Regel: Wie Boehringer seine Kantine organisiert

· Lesezeit 2 Minuten.
Ansicht der Kantine von Boehringer Ingelheimt. Foto: Boehringer Ingelheim
Kontinuität: Die Kantine von Boehringer Ingelheim bleibt als Treffpunkt geöffnet. Foto: Boehringer Ingelheim

Seit dem 24. November gilt an deutschen Arbeitsplätzen die 3G-Regel: Auch in den Chemieunternehmen in Rheinland-Pfalz dürfen nur Mitarbeitende im Unternehmen arbeiten, die geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. Eine tägliche Kontrolle der Impf- und Genesenen-Zertifikate ist für einige nichts Neues. So gilt in der Betriebskantine des globalen Pharmaunternehmens Boehringer Ingelheim bereits seit dem 15. September eine 2G-Regelung. Grünkohlbratlinge oder Pilzrisotto kann an Gemeinschaftstischen nur verzehren, wer geimpft oder genesen ist.

„Wir schließen niemanden aus“, sagt Arbeitsdirektor Christjan Knudsen. „Allen Mitarbeitenden stehen unabhängig vom Impfstatus in unseren Cafeterien und Verkaufsständen Mitnahme-Essen der gleichen Qualität zur Verfügung. Diese Essen können an Einzelplätzen oder in Pausenräumen genossen werden.“ Die Kantine als sozialer Ort, als „Gerüchteküche“ und Treffpunkt bleibt aber den Geimpften und Genesenen vorbehalten.

Seit Einführung von 2G ist die Zahl ausgegebener Essen stark gestiegen

Die Idee entstand im Management- und Krisenstab. Aus Sehnsucht nach Normalität kehrten über den Sommer immer mehr Beschäftigte aus dem Homeoffice in die Büros zurück. Die Kantinenbelegschaft reichte täglich mehr Essen über die Theke. Doch wie passt das zum Gesundheitsschutz in Zeiten der Pandemie? „Wir haben uns im Führungskreis sehr einstimmig auf die 2G-Regelung in unserer Kantine verständigt und die Maßnahme dann über das Mitarbeiterportal, über Aushänge vor Ort und Ankündigungen auf Screens kommuniziert“, berichtet Knudsen. „Es gab einzelne Unmutskommentare aus der Belegschaft. Aber das muss man aushalten.“ Dass die große Mehrheit die Regelung sinnvoll findet, zeigt der starke Anstieg der ausgegebenen Essen nach der Einführung von 2G: Anfang November waren es 1.700 Essen täglich. Bei diesem Hoch wird es allerdings kaum bleiben. Die Beschäftigten sind wieder aufgerufen, möglichst von zu Hause zu arbeiten.

Zwei Mitarbeiter mit medizinischen Masken stehen in einer Kantine
Kontrolle: Derzeit prüft das Kantinenteam Impf- und Genesenen-Zertifikate. Foto: Boehringer Ingelheim

Dass eine gute Kantine dennoch nicht überflüssig wird, hat das Küchenpersonal von Boehringer Ingelheim bereits bewiesen. Im April wurde das Mitarbeiterrestaurant zum zweiten Mal in Folge zur „Besten Kantine Deutschlands“ gekürt – auch aufgrund seines innovativen Konzepts während der Pandemie: Die Kantine bot in der dritten Corona-Welle allen frisch zubereitete Take-away-Essen kostenlos an, die während des Lockdowns den Betrieb in den Werken aufrechterhielten. Für alle im Homeoffice gab es aus der Werkkantine regelmäßig nachhaltige und gesunde Ernährungs- und Einkaufstipps sowie Rezepte per E-Mail.

Neue Corona-Regelungen sind eine Erleichterung fürs Unternehmen

Derzeit soll das gemeinsame Essen in der Kantine mit einem Abstand von 1,5 Metern weiter angeboten werden. Dabei ist 2G nur ein Teil des Gesundheitsschutzes: Seit Juni gibt es auf dem Werkgelände ein Impfzentrum, das Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen anbietet. Aktuell müssen Mitarbeiter an allen Standorten durchgehend Masken tragen. Ausnahmen gibt es in Einzelbüros, an extra ausgewiesenen Arbeitsplätzen, bei der Essenseinnahme oder im Freien bei 1,5 Meter Abstand. Für persönliche Meetings müssen seit Neuestem zusätzlich zur Maske und unabhängig vom Impfstatus alle Teilnehmer einen tagesaktuellen Test vorlegen.

Lösungsfinder: Christjan Knudsen organisiert das Arbeiten in der Pandemie. Foto: Boehringer Ingelheim
Lösungsfinder: Christjan Knudsen organisiert das Arbeiten in der Pandemie. Foto: Boehringer Ingelheim

 

 

 

„Wir halten eine enge Zusammenarbeit und einen Austausch mit der Politik für sehr zentral, um in dieser Pandemie gemeinsam die bestmöglichen Lösungen für unsere Gesellschaft zu finden“, erklärt Arbeitsdirektor Knudsen.

 

„Das Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen ist für das Unternehmen eine Erleichterung, da der Impfstatus von Mitarbeitenden nun dokumentiert werden kann. Das vereinfacht die Kontrollen für alle Beteiligten.“

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