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Was sich 2019 ändert

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Was sich 2019 ändert
Veränderungen 2019 bei Arbeit, Steuern, Geld und im Alltag. Foto: AdobeStock

Neues Jahr, neue Regelungen: 2019 kommen einige Veränderungen auf Arbeitnehmer und Verbraucher zu. Hier eine Auswahl der größeren und kleineren Neuerungen, die Sie 2019 erwarten:

Was sich bei Arbeit und Geld ändert

Beitragsbemessungsgrenze steigt

Wie jedes Jahr steigt auch 2019 die Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherungsbeiträge: Bei Kranken- und Pflegeversicherung beträgt sie künftig 4.537,50 Euro statt 4.425 Euro im Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die neue Grenze in den alten Bundesländern bei 6.700 Euro (zuvor 6.500 Euro).

Steigende Einkommensgrenzen bei Steuersätzen

Mit der Inflation steigen auch die Einkommensgrenzen bei den Steuersätzen. Dies ist jedes Jahr üblich, da sonst durch steigende Preisniveaus bei gleichbleibendem Einkommen und Steuergrenzen das reale Einkommen fallen würde. Die Eckwerte steigen 2019 jeweils um rund 1,84 Prozent. Außerdem erhöht sich auch der Grundfreibetrag, auf den keine Steuern anfallen, von 9.000 Euro auf 9.168 Euro.

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken

Um einen halben Punkt von 3 auf 2,5 Prozent des Monatsbruttos sinken die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Den Beitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sodass Arbeitnehmer 1,25 Prozent bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen. Trotz des sinkenden Prozentsatzes kann die absolute Summe gerade für Gutverdiener bei gleichbleibendem Einkommen allerdings steigen. Grund ist die höhere Beitragsbemessungsgrenze.

Befristete Teilzeit

Ab 2019 haben Arbeitnehmer das Recht auf Brückenteilzeit – also eine auf zwischen einem und fünf Jahren befristete, nicht an einen Grund geknüpfte Arbeit in Teilzeit und die anschließende Rückkehr in Vollzeit. Allerdings gibt es Einschränkungen, die etwa von der Größe des Unternehmens und der Zeit, die der Mitarbeiter schon im Betrieb ist, abhängen.

Neues Rentenpaket

Erstmals werden Rentenniveau (48 Prozent des Durchschnittseinkommens) und Beitragssatzobergrenze (20 Prozent) festgeschrieben, zunächst bis 2025. Frauen mit vor 1992 geborenen Kindern erhalten einen halben Rentenpunkt „Mütterrente“ zusätzlich, außerdem kommen Verbesserungen für Geringverdiener und krankheitsbedingte Frührentner.

Mindestlohn steigt

Alle zwei Jahre wird der Mindestlohn in Deutschland angepasst. 2019 steigt er von 8,84 Euro auf 9,19 Euro. Da der jüngste Beschluss eine Erhöhung in zwei Schritten umfasst, gibt es 2020 einen Anstieg auf dann 9,35 Euro.

Mehr Kindergeld

Ab Juli gibt es mehr Kindergeld für Familien. Der Betrag steigt um 10 Euro pro Kind, für das erste und zweite gibt es dann 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für alle weiteren Kinder 235 Euro. Außerdem gilt bereits seit Januar ein höherer Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer, dessen Steuervorteile Eltern gegebenenfalls anstelle des Kindergelds erhalten.

Steuererklärung erst bis Ende Juli

In einigen Bundesländern hatte man schon seit 2018 zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Ab 2019 gilt der spätere Stichtag 31. Juli in ganz Deutschland.

 

Was sich im Alltag ändert

Wo Diesel-Fahrverbote drohen

Ältere Diesel müssen in einigen Städten bald stehen bleiben: in Stuttgart (seit Januar für Auswärtige, April für Einwohner), Frankfurt (ab Februar), Bonn und Köln (ab April), Gelsenkirchen und Essen (ab Juli). Berlin muss bis Jahresmitte Fahrverbote einrichten; Mainz, wenn die Stickoxidgrenzwerte im ersten Halbjahr überschritten werden.

Alte Gesundheitskarten laufen aus

Wer als gesetzlich versicherter Patient 2019 zum Arzt geht, sollte vorher noch mal einen Blick auf die Gesundheitskarte werfen. Denn die erste Generation wird nun endgültig nicht mehr akzeptiert. Die Generation der Karte kann man oben rechts unter dem Schriftzug „Gesundheitskarte“ prüfen: Steht dort G2 oder G2.1, ist alles in Ordnung. Ansonsten sollte man sich von der Krankenkasse rasch eine neue Karte zuschicken lassen.

TAN-Listen werden abgeschafft

Ab September 2019 gelten neue EU-Richtlinien zur Sicherheit bei Online-Überweisungen: Klassische TAN-Listen aus Papier sind dann unzulässig, da sie als zu unsicher gelten. Banken, die sie noch verwenden, müssen spätestens bis September auf andere TAN-Verfahren umsteigen.

Günstiger ins EU-Ausland telefonieren

Die Roaming-Gebühren für die mobile Internetnutzung im EU-Ausland wurden 2017 abgeschafft, das Telefonieren innerhalb dieser Länder funktioniert zu denselben Gebühren wie zu Hause. Was deutlich teurer war, sind Anrufe von einem EU-Land in ein anderes. Ab dem 15. Mai ändert sich auch das. Dann dürfen internationale Gespräche höchstens 19 Cent pro Minute kosten, eine SMS nicht mehr als 6 Cent.

Mehr Getränke pfandpflichtig

Das neue Verpackungsgesetz löst mit dem Jahreswechsel die Verpackungsverordnung ab. Dann müssen Verbraucher auf mehr Getränke Pfand zahlen: 25 Cent entfallen künftig auf Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure (also etwa Fruchtschorlen) und Mixgetränke mit mindestens 50 Prozent Molkeanteil.

Kfz-Zulassung per Mausklick

Vorbei ist es mit der lästigen Warterei auf der Zulassungsstellen. Laut einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums soll im Laufe des Jahres 2019 die Neuzulassung und Ummeldung von Fahrzeugen auch einfach per Klick im Internet möglich werden. Dafür braucht man nur einen Personalausweis mit aktivierten Onlinefunktionen. Bislang konnte man Autos nur unter bestimmten Voraussetzungen im Netz abmelden oder wiederzulassen.

Weniger Zucker in den Cornflakes

Knapp 36 Gramm in einem normalen Mars-Riegel, gut 50 Gramm in einem halben Liter Cola: Die meisten Snacks und Süßgetränke stecken voller Zucker und anderer ungesunder Stoffe. Die Bundesregierung möchte 2019 dafür sorgen, dass deren Anteil sinkt. „Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten“ heißt der Plan, mit dem Cornflakes, Softdrinks und Co. gesünder werden und Packungsgrößen schrumpfen sollen. Ob der Plan aber wirkt ist fraglich, schließlich ist er nicht bindend sondern auf freiwilliger Basis mit einigen Lebensmittelverbänden entstanden. In regelmäßigen Abständen soll kontrolliert werden, ob sich der Zuckergehalt der Lebensmittel auch tatsächlich verringert.

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