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Freier Dienstleistungsverkehr

Freier Dienstleistungsverkehr ist eine der sogenannten vier Grundfreiheiten, die im EU-Binnenmarkt gelten. Er beschreibt das Recht, sich zur Erbringung einer Dienstleistung in ein anderes EU-Mitgliedsland zu begeben und dort die dafür nötige Tätigkeit auszuüben. Damit besitzt die Dienstleistungsfreiheit viele Überschneidungen mit der Personenfreizügigkeit.

Dienstleistungsfreiheit in der EU

Jeder EU-Bürger hat das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat der EU selbstständige Dienstleistungen gegen Entgelt zu erbringen. Ebenso steht es ihm frei, solche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Zu diesen Dienstleistungen zählen insbesondere gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten. Damit eine Tätigkeit als Dienstleistung zählt, muss es sich um eine nicht-körperliche Leistung gegen Entgelt handeln, welche selbstständig ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit vorübergehende und gelegentlich ausgeübt werden.

Vorteile für Selbstständige

Ein Installateur aus Österreich darf also zum Beispiel einen Auftrag aus Italien annehmen, ohne in Italien ansässig zu sein. Er muss dafür nur die gewerberechtlichen Voraussetzungen sowie die arbeitsmarktrechtlichen Bestimmungen des betreffenden EU-Staates, in diesem Beispiel Italien, erfüllen.

Vorteile für Unternehmen

Auch Unternehmen profitieren von der Dienstleistungsfreiheit dadurch, dass sie ihr Gewerbe auch vorübergehend in einem anderen EU-Staat erbringen dürfen, ohne sich dort niederzulassen. So besitzen sie das Recht, eine Dienstleistung mithilfe des eigenen Personals in einem anderen Mitgliedsstaat zu erbringen. Ebenso dürfen Maschinen und Werkzeuge, die für die Erbringung der Dienstleistung benötigt werden, frei bewegt werden.

Mehr Informationen zum EU-Binnenmarkt, lesen Sie hier.

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