Das Wichtigste auf einen Blick:
- Beschäftigte in der Chemie- und Pharmaindustrie erhalten bis Ende November eine Jahresleistung in Höhe eines vollen Monatsgehalts.
- Die Sonderzahlung wird zwar oft als Weihnachtsgeld bezeichnet, ist aber unabhängig vom Fest.
- Zusätzlich wird ein Urlaubsgeld von 1200 Euro für Vollzeitkräfte gezahlt; Schichtarbeiter erhalten 1320 Euro, und Auszubildende bekommen 700 Euro.
Kurz vor der Weihnachtszeit können sich viele Beschäftigte in der Chemie- und Pharmaindustrie über zusätzliches Geld freuen. Bis zum 30. November nämlich zahlen Unternehmen, in denen der Tarifvertrag gilt, die sogenannte Jahresleistung aus. Die beträgt 100 Prozent eines monatlichen Tarifentgelts – entspricht also einem 13. Monatsgehalt.
Umgangssprachlich wird die Zahlung mitunter Weihnachtsgeld genannt, allerdings hat sie mit dem Fest nichts zu tun. Tatsächlich kann in den Betrieben auch festgelegt werden, dass Mitarbeiter die Jahresleistung zu einem früheren Termin erhalten.
Weihnachtsgeld: Große Unterschiede nach Branche
Die Chemiemitarbeiter zählten damit im vergangenen Jahr zu den rund 86 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag, die deutschlandweit eine Jahressonderzahlung bekamen. Laut Statistischem Bundesamt lag das durchschnittliche Weihnachtsgeld in dieser Gruppe bei 2987 Euro brutto – 178 Euro mehr als noch im Jahr 2023.
Zwischen den einzelnen Branchen gibt es große Unterschiede. Das zeigt ein Vergleich des Portals Lohnspiegel.de von 24 großen Branchen aus dem Jahr 2023. Bei den mittleren Entgeltgruppen reicht die Sonderzahlung von 250 Euro in der Landwirtschaft bis zum Spitzenwert von 3836 Euro in der Chemie.
Urlaubsgeld: 1200 Euro in Vollzeit, 700 Euro für Azubis
Zudem gibt es in der Chemie-Branche ein zusätzliches Urlaubsgeld: nämlich 1200 Euro im Jahr für Vollzeitbeschäftigte. Das entspricht bei 30 Urlaubstagen 40 Euro pro Tag. Teilzeitbeschäftigte erhalten das zusätzliche Urlaubsgeld anteilig. Für Schichtarbeiter ist die Zahlung höher: Sie bekommen 1320 Euro.
Die Auszahlung des Urlaubsgelds muss zeitlich mit dem Urlaubszeitraum zusammenhängen. Betriebsrat und Arbeitgeber regeln sie einvernehmlich.
Auch Auszubildende haben Anspruch auf die zusätzlichen Leistungen: Sie bekommen 100 Prozent einer tariflichen Ausbildungsvergütung als Jahresleistung und 700 Euro als zusätzliches Urlaubsgeld.